Station 4 – Die Wachmannschaft
„Die Villa“
Am 15. September 1944 – nur einen Tag bevor die ersten Deportierten in Haslach ankamen – wurden 36 Männer der Wachmannschaft aus dem schwäbischen KZ Kochendorf nach Haslach kommandiert. So hastig die Einrichtung des neuen KZ-Außenlagers in Haslach angeordnet wurde, so unzureichend waren die Vorkehrungen: Die Unterkünfte für die Inhaftierten waren miserabel, die SS quartierte sich behelfsmäßig im als Villa bezeichneten Clubhaus neben dem Sportplatz ein. Diese stand direkt neben dem heutigen Clubhaus und wurde 1982 im Zuge dessen Neubaus abgerissen. Am 25.09.1944 berichtet Robert Hochhaus, der Leiter des Lagers Sportplatz, Folgendes:
„Einen Teil der Wachmannschaften musste ich aus Platzmangel in Privatunterkünften in unmittelbarer Nähe des Lagers unterbringen“
Die Wachmannschaft setzte sich zusammen aus SS-Männern und Soldaten von Wehrmacht und Luftwaffe und bestand aus sehr jungen und älteren Männern, Junggesellen und Familienvätern, Schulabbrechern und Akademikern, überzeugten Nationalsozialisten und willfährigen Opportunisten.
Innerhalb der Lager waren die Häftlinge sich selbst überlassen und die Lagerleitung beauftragte Einzelne, sog. Funktionshäftlinge (Kapos) mit Organisations- und Verwaltungsaufgaben: Vom Lagerschreiber bis zum Totengräber.
Während der Zwangsarbeit in den Vulkan-Stollen übernahm die Organisation Todt (OT) die Bewachung der Häftlinge.
In den Rastatter Kriegsverbrecherprozessen berichtet 1946 der ehemalige Häftling Henry Fricker:
„[Ein junger Elsässer] aß das Futter von [Lagerleiter] Krauss‘ Hund. Krauss hetzte diesen auf den Unglücklichen und dieser wurde grausam verstümmelt. [Zwei Wachmänner] banden ihm die Hände zusammen, sie forderten ihn auf wegzulaufen und ließen die Hunde auf ihn los […] Krauss war bei diesem Schreckensszenario dabei; Verkörperung der Rohheit: Es amüsiert ihn zu beobachten, wie Menschen leiden und sterben. [1]„
Nach Kriegsende richtete die französische Militärverwaltung das Tribunal Général in Rastatt als oberste Gerichtsinstanz in der französischen Besatzungszone ein. Vor dem Rastatter Gericht wurden all jene NS-Verbrechen verhandelt, für welche die Todesstrafe beantragt worden war.[2] Der Leiter des Lagers Vulkan Josef Krauss wurde 9. Oktober 1947 in Rastatt zum Tode verurteilt, das Urteil wurde jedoch nie vollstreckt.
In einem weiteren Strafprozess saßen 50 Wachmänner von Außenlagern des KZs Natzweiler vor dem Militärtribunal auf der Anklagebank. Dieses verhängte 21 Todesurteile und befand alle bis auf einen für schuldig. Der einzig Freigesprochene war der 27-jährige Erwin Dold, Leiter des Lagers Sportplatz.
„Der Angeklagte […] hat als Einziger Gefühle der Menschlichkeit gezeigt. […] Dold hat trotz seines noch jugendlichen Alters und ungeachtet der Gefahren, die damit verbunden waren, Entschlusskraft und eigenen Willen bewiesen[3]“